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von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 10:19
Ich war gestern auch dort in der WKO.
Das stimmt schon alles so, aber man sollte berücksichtigen dass der Hr. Mag. Gartner Jurist ist und sich mit Leidenschaft von
- technischen Fragen, und
- Rechtsdetails
fernhält.
Das heisst das auf diesen Roadshows sehr oft "unter Druck" Fragen zu Details beantwortet werden die am Ende dann doch "nicht so halten".
Ich erinnere an 2019 als durch mehrere Roadshows durch hartnäckig am Begriff "wenn in der selben Fertigsstrasse erzeugt auf der auch militärische Waffen erzeugt werden" für die Verbotsnorm von Halbautomaten festgehalten wurde, und sich dann später rausgestellt hat dass es doch (nur) Halbautomaten betrifft welche ursprünglich als Vollautomaten erzeugt wurden.
Auch in anderen beauskunfteten Details haben sich damals später Änderungen ergeben.
Erwähnt wurde auch, dass derzeit erst in drei Bundesländern die Waffenreferenten ihre Schulungen hatte, also viel an Info ist da noch nicht draussen derzeit, und über die noch folgenden Schulungen werden sich evt Detailfragen plötzlich aufklären (hoffe ich halt).
Ich kann mir zB. ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das mit der Verpflichtung der
- gleichzeitigen
- körperlichen
Anwesenheit zweier Privatverkäufer beim Händler um einen Privatkauf abzuwickeln sich irgendwie aus dem Gesetz oder der Verordnung ableiten lässt.
Und vor allem nicht die deutlich ausgesprochene Unzulässigkeit des Privatwaffenverkaufs via Händler - Händler Versand.
Der private Versand zwischen Endkunden ist derzeit ja NICHT verboten.
Es ist nur ned sonderlich gescheit, weil wenn irgendwas passiert mit dem paket oder wenns auch nur das falsche Familienmitglied übernimmt kann das waffenrechtliche Konsequenzen haben.
Ich denk mal er kennt das garnicht das das absolut üblich ist hier einen Händler mit einzubinden und wollte sich ned im Detail damit auseinandersetzen weils im Konzept nie mitgedacht wurde.
Ich hoffe sehr dass da noch nicht aller Tage abend ist in der Frage.
Wenn der Markt für Gebrauchtwaffen so massiv eingeschränkt wird, weil a Tiroler halt ned ins Burgenland fährt zur Waffenübergabe, dann werden die Preise am Gebrauchtmarkt massiv sinken.
Und damit geht der Neuwaffenmarkt massiv zurück, was den Handel trifft.
Derzeit kostet a gebrauchte 1.000,- Waffe nach a paar Jahren vielleicht 700,-
Wenn der Verkauf nur mehr lokal erfolgen kann wird evt nur 450,- zu erlösen sein dafür.
Wenn ich heute 700,- für a gebrauchte 1.000,- Waffe zahlen muss kauf ich lieber die neue um 1000,-.
Wenn in Zukunft die gebrauchte nur 450,- kostet, dann ist mir der Abstand zum Neupreis gross genug und ich kauf die gebrauchte.
Was eine weniger verkaufte Neuwaffe für den Handel bedeutet.
Die neuen Bestimmung sind extrem komplex.
Ich hatte gestern und heut schon a paar Messages mit Leut die bei Waffenbehörden arbeiten.
Da sind Zitate gefallen wie "das werden 95% der Endkunden ned verstehen, 50% der Waffenhändler nicht verstehen und 50% der Waffenbehörden nicht verstehen".
Ich schliesse mich dieser Aussage ausdrücklich nicht an, aber a Chaos wird es auf jeden Fall.
Da Fragen zum Sinn von Bestimmungen nicht erlaubt waren kann ich sie nur hier stellen:
WTF ist der Sinn darin, dass ich zwar (und auch jeder Private jedem Privaten - ohne Waffenführerschein, ohne Psychotest) jedem Hansl der bei der Tür reinkommt für drei Tage eine Waffe leihen darf, aber der WBK Inhaber der schon a Pumpgun und zwei Halbautomaten im Schrank hat und der zwei Psychotest machen durfte, der muss vier Wochen auf einen Einzellader Kleinkaliberrepetierer warten wenn er ned schon C hat...? Ich bin mir nach wie vor nicht sicher ob das stimmen kann.
Depotwaffen:
Ab Inkrafttreten (vermutlich im April) wird Depot wieder problemlos möglich sein, da es ja nun nur mehr auf das Erfassen des derzeitigen Besitzers ankommt, und das Eigentumsverhältnis egal ist.
WICHTIG!
Während der Pause habe ich mit Hr. Magister Gartner sprechen können. Ich habe Ihn gefragt ob ein Bürger gegebenenfalls gegen die Stückzahlbestimmung verstösst, wenn er in Summe Waffenzubehöre besitzt welche sich zu einer (oder mehreren) weiteren Schusswaffen zusammensetzen lassen.
Die Antwort war eindeutig, dass das unvermeidlich wäre und kein Tatbestand daraus abgeleitet werden kann, soferne die Waffenteile nicht im zusammengebauten Zustand vorgefunden werden. Auch auf die Nachfrage betreffend Schiesstandprivileg kam die zu erwartende Antwort, nämlich dass der Zusammenbau derartiger Waffenteile dort sehr wohl erlaubt ist.
An dieser Stelle muss man natürlich wieder mal sagen:
- Derartige Auskünfte, und seien sie auch vom BMI Juristen sind immer unverbindlich.
- Selbst wenn derartige Auskünfte schriftlich vom BMI erteilt würden, sind sie in Gerichtsverfahren nicht bindend.
- Selbst wenn das BMI "legal" sagt kann jede beliebige Waffenbehörde "illegal" schreien und ein Verfahren gegen jeden Bürger eröffnen. Das BMI tut in so einem Fall nach meiner Erfahrung garnichts sondern freut sich, dass das Thema mal vor Gericht ausjudiziert wird.
Trotzdem ist die Auskunft für die Nacherfassung von Griffstücken relevant.
Zu mindest laut BMI Abt. III/3 Mag. Robert Gartner auf der Roadshow vom 10.2.26 in Wien scheint es kein Problem zu sein wenn zu einem derzeit im Bestand befindlichen Wechselsystem ein Griffstueck als in Zukunft wesentlicher Waffenteil dazugemeldet wird.
Bedauerlicherweise - wir kennen das ja von der Wechselsystemthematik - ändert er halt leider auch fallweise seine Meinung.
Eher für Händler von Interesse ist, dass die Ausfolgung einer Waffe nach einer Übernahme im ZWR zb bei Wartefrist zwischen Privaten kein "in Verkehr bringen" laut SchK oder Beschussordnung darstellt. Dass heisst wir sind als Händler NICHT verpflichtet auf Wartefrist liegende oder zwischen Privaten übertragene Waffen auf die Kennzeichnung an allen wesentlichen Teilen oder auf ein gültiges Beschuszeichen zu überprüfen.
Das macht die Sache etwas einfacher.
Auch wenn diese Auskunft natürlich genauso "inofiziell" ist.
In Summe war es ein interessanter Tag.
Der Ton war etwas rauh, das stimmt.
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