Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3333
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort: Österreich

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Steppenwolf » Mi 11. Feb 2026, 09:02

Pozzo hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 08:50 Das eigentliche Drama ist ja, dass immer von Verwaltungsvereinfachungen gesprochen wird und bei der ersten Gelegenheit wird ein weiteres Verwaltungsmonster geschaffen... Die BHs werden es danken.
Die Politik redet auch immer von "steuern Runter" und kennt in Wahrheit nur eine Richtung - Steuern rauf!
In einem föderalistischen Österreich wie wir es sind, ist eben genügend Spielraum für bürokratische Monster.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2657
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Glock1768 » Mi 11. Feb 2026, 09:08

Einfach nur noch irre … da fehlen einem die Worte

Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2117
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 11. Feb 2026, 09:30

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 09:00
twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50

Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.
Völliger Schwachsinn aber bitte....aber ab wann ist "in Zukunft" ?
Wir haben zum Glück 2 idente Waffenschränke und können das Trennen....
Auf welchen § bezieht man sich hier? Es gibt ja eine VGH Entscheidung, die das bisher ermöglicht hat. Was hat sich da geändert?

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3333
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort: Österreich

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Steppenwolf » Mi 11. Feb 2026, 09:38

Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 09:30
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 09:00
twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50

Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.
Völliger Schwachsinn aber bitte....aber ab wann ist "in Zukunft" ?
Wir haben zum Glück 2 idente Waffenschränke und können das Trennen....
Auf welchen § bezieht man sich hier? Es gibt ja eine VGH Entscheidung, die das bisher ermöglicht hat. Was hat sich da geändert?
Ergänzend,
"diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss"

was heißt das auf deutsch? Was muss ich wie melden?! Wurde da gestern auch näher drauf eingangen?
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Mi 11. Feb 2026, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1862
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Mi 11. Feb 2026, 09:40

twin2000 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 08:26 Wbk C heisst wbk light
Eigenes dokument

Mit wbk A/B kannst ( wenn antrag WBK vor 1.6.25) beliebig viele C besitzen und auch weiter neu kaufen.
Und für WBK light (nur C) ist kein Psychotest nötig sollte man erwähnen.
Jedenfalls bis zur nächsten Verschärfung in 5 Jahren :lol:

Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist das mit Munition.
Mit WBK A/B kann man alle Kaliber besitzen, auch wenn man keine Waffe dazu hat.
Mit Jagdkarte und WBK C light nur Munition für Waffen die man besitzt. Korrekt ?

DOUBLEACTION
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1195
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 10:19

Ich war gestern auch dort in der WKO.

Das stimmt schon alles so, aber man sollte berücksichtigen dass der Hr. Mag. Gartner Jurist ist und sich mit Leidenschaft von
- technischen Fragen, und
- Rechtsdetails
fernhält.

Das heisst das auf diesen Roadshows sehr oft "unter Druck" Fragen zu Details beantwortet werden die am Ende dann doch "nicht so halten".

Ich erinnere an 2019 als durch mehrere Roadshows durch hartnäckig am Begriff "wenn in der selben Fertigsstrasse erzeugt auf der auch militärische Waffen erzeugt werden" für die Verbotsnorm von Halbautomaten festgehalten wurde, und sich dann später rausgestellt hat dass es doch (nur) Halbautomaten betrifft welche ursprünglich als Vollautomaten erzeugt wurden.
Auch in anderen beauskunfteten Details haben sich damals später Änderungen ergeben.

Erwähnt wurde auch, dass derzeit erst in drei Bundesländern die Waffenreferenten ihre Schulungen hatte, also viel an Info ist da noch nicht draussen derzeit, und über die noch folgenden Schulungen werden sich evt Detailfragen plötzlich aufklären (hoffe ich halt).

Ich kann mir zB. ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das mit der Verpflichtung der
- gleichzeitigen
- körperlichen
Anwesenheit zweier Privatverkäufer beim Händler um einen Privatkauf abzuwickeln sich irgendwie aus dem Gesetz oder der Verordnung ableiten lässt.
Und vor allem nicht die deutlich ausgesprochene Unzulässigkeit des Privatwaffenverkaufs via Händler - Händler Versand.
Der private Versand zwischen Endkunden ist derzeit ja NICHT verboten.
Es ist nur ned sonderlich gescheit, weil wenn irgendwas passiert mit dem paket oder wenns auch nur das falsche Familienmitglied übernimmt kann das waffenrechtliche Konsequenzen haben.
Ich denk mal er kennt das garnicht das das absolut üblich ist hier einen Händler mit einzubinden und wollte sich ned im Detail damit auseinandersetzen weils im Konzept nie mitgedacht wurde.
Ich hoffe sehr dass da noch nicht aller Tage abend ist in der Frage.
Wenn der Markt für Gebrauchtwaffen so massiv eingeschränkt wird, weil a Tiroler halt ned ins Burgenland fährt zur Waffenübergabe, dann werden die Preise am Gebrauchtmarkt massiv sinken.
Und damit geht der Neuwaffenmarkt massiv zurück, was den Handel trifft.
Derzeit kostet a gebrauchte 1.000,- Waffe nach a paar Jahren vielleicht 700,-
Wenn der Verkauf nur mehr lokal erfolgen kann wird evt nur 450,- zu erlösen sein dafür.
Wenn ich heute 700,- für a gebrauchte 1.000,- Waffe zahlen muss kauf ich lieber die neue um 1000,-.
Wenn in Zukunft die gebrauchte nur 450,- kostet, dann ist mir der Abstand zum Neupreis gross genug und ich kauf die gebrauchte.
Was eine weniger verkaufte Neuwaffe für den Handel bedeutet.

Die neuen Bestimmung sind extrem komplex.
Ich hatte gestern und heut schon a paar Messages mit Leut die bei Waffenbehörden arbeiten.
Da sind Zitate gefallen wie "das werden 95% der Endkunden ned verstehen, 50% der Waffenhändler nicht verstehen und 50% der Waffenbehörden nicht verstehen".
Ich schliesse mich dieser Aussage ausdrücklich nicht an, aber a Chaos wird es auf jeden Fall.

Da Fragen zum Sinn von Bestimmungen nicht erlaubt waren kann ich sie nur hier stellen:
WTF ist der Sinn darin, dass ich zwar (und auch jeder Private jedem Privaten - ohne Waffenführerschein, ohne Psychotest) jedem Hansl der bei der Tür reinkommt für drei Tage eine Waffe leihen darf, aber der WBK Inhaber der schon a Pumpgun und zwei Halbautomaten im Schrank hat und der zwei Psychotest machen durfte, der muss vier Wochen auf einen Einzellader Kleinkaliberrepetierer warten wenn er ned schon C hat...? Ich bin mir nach wie vor nicht sicher ob das stimmen kann.

Depotwaffen:
Ab Inkrafttreten (vermutlich im April) wird Depot wieder problemlos möglich sein, da es ja nun nur mehr auf das Erfassen des derzeitigen Besitzers ankommt, und das Eigentumsverhältnis egal ist.


WICHTIG!
Während der Pause habe ich mit Hr. Magister Gartner sprechen können. Ich habe Ihn gefragt ob ein Bürger gegebenenfalls gegen die Stückzahlbestimmung verstösst, wenn er in Summe Waffenzubehöre besitzt welche sich zu einer (oder mehreren) weiteren Schusswaffen zusammensetzen lassen.
Die Antwort war eindeutig, dass das unvermeidlich wäre und kein Tatbestand daraus abgeleitet werden kann, soferne die Waffenteile nicht im zusammengebauten Zustand vorgefunden werden. Auch auf die Nachfrage betreffend Schiesstandprivileg kam die zu erwartende Antwort, nämlich dass der Zusammenbau derartiger Waffenteile dort sehr wohl erlaubt ist.
An dieser Stelle muss man natürlich wieder mal sagen:
- Derartige Auskünfte, und seien sie auch vom BMI Juristen sind immer unverbindlich.
- Selbst wenn derartige Auskünfte schriftlich vom BMI erteilt würden, sind sie in Gerichtsverfahren nicht bindend.
- Selbst wenn das BMI "legal" sagt kann jede beliebige Waffenbehörde "illegal" schreien und ein Verfahren gegen jeden Bürger eröffnen. Das BMI tut in so einem Fall nach meiner Erfahrung garnichts sondern freut sich, dass das Thema mal vor Gericht ausjudiziert wird.
Trotzdem ist die Auskunft für die Nacherfassung von Griffstücken relevant.
Zu mindest laut BMI Abt. III/3 Mag. Robert Gartner auf der Roadshow vom 10.2.26 in Wien scheint es kein Problem zu sein wenn zu einem derzeit im Bestand befindlichen Wechselsystem ein Griffstueck als in Zukunft wesentlicher Waffenteil dazugemeldet wird.
Bedauerlicherweise - wir kennen das ja von der Wechselsystemthematik - ändert er halt leider auch fallweise seine Meinung.


Eher für Händler von Interesse ist, dass die Ausfolgung einer Waffe nach einer Übernahme im ZWR zb bei Wartefrist zwischen Privaten kein "in Verkehr bringen" laut SchK oder Beschussordnung darstellt. Dass heisst wir sind als Händler NICHT verpflichtet auf Wartefrist liegende oder zwischen Privaten übertragene Waffen auf die Kennzeichnung an allen wesentlichen Teilen oder auf ein gültiges Beschuszeichen zu überprüfen.
Das macht die Sache etwas einfacher.
Auch wenn diese Auskunft natürlich genauso "inofiziell" ist.

In Summe war es ein interessanter Tag.
Der Ton war etwas rauh, das stimmt.
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.

DOUBLEACTION
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1195
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 10:21

Poirot hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 09:40 Und für WBK light (nur C) ist kein Psychotest nötig sollte man erwähnen.
DAS IST FALSCH!
WBK light für Kat C genauso € 700,- zuzueglich Mwstr. Psychotest zwei Mal.

WBK A/B und WBK light (für nur C) sind komplett ident.
Nur das Alter ist unterschiedlich (21 / 25)
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.

plainwaviness
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 110
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 16:36
Wohnort: Wien

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von plainwaviness » Mi 11. Feb 2026, 10:22

Also wer quasi seine psychische Gesundheit für wichtig hält, das Gehirn ist am Ende ja ein physisches Organ, wird wahrscheinlich benachteiligt?

Aber wer sich keine Hilfe sucht und sich zu Tode säuft & raucht ist vermutlich eine Bereicherung fürs Pensionssystem, da der keine Pension bekommt. Außer natürlich, der geht ebenfalls auf einen Amoklauf… wird es dann heißen, wäre er doch nur zu einem Psychologen oder Psychiater gegangen? Wahrscheinlicher sind jedoch weitere Verschärfungen im Waffenrecht, hier scheint keine Partei klar zu denken, was sie damit erreichen. Also ich gehe zuerst von Inkompetenz aus, bevor ich an Bosheit denke.

Außerdem wäre man ja nun besser dran, Krankheiten wie z.B. Parkinson, Alzheimer, Demenz (trifft quasi jeden im Alter) zu verheimlichen, weil man sonst die WBK aufgeben muss oder zumindest davor eine beantragen muss? Also im schlimmsten Fall verliert man potentielle 10 Jahre Behandlungszeit bis zur unbefristeten WBK. Wobei Früherkennung ja sehr wichtig sein dürfte und da gibt es verschiedene Stufen, wo man noch tauglich sein dürfte.

Ach ja, danke allen für die Informationen! Ich habe auf der ARGE Website schon länger PDF Flyer zum neuen Gesetz gesehen (oder waren es nur Infos zum Waffenführerschein für das neue Gesetz?), die jedoch Passwort geschützt sind.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3333
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort: Österreich

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Steppenwolf » Mi 11. Feb 2026, 10:27

Verstehe ich das richtig, ihr wart auf einer Veranstaltung wo das gesagte "wahrscheinlich" eh nicht so kommen wird aber genaueres wissen wir im April aber es sieht aus wie damals anno XYZ, wo es auch nicht ganz so gekommen ist....?

Q§$&###§$ %%&$§ :headslap: :lol:

Da fällt mir nur mehr das ein - >
https://www.youtube.com/watch?v=ZKwyuMV ... rt_radio=1
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Mi 11. Feb 2026, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

plainwaviness
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 110
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 16:36
Wohnort: Wien

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von plainwaviness » Mi 11. Feb 2026, 10:33

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 10:27 Verstehe ich das richtig, ihr wart auf einer Veranstaltung wo das gesagte "wahrscheinlich" eh nicht so kommen wird aber genaueres wissen wir im April aber es sieht aus wie damals anno wo es auch nicht....

Q§$&###§$ %%&$§ :headslap: :lol:
Davon dürfte die Rede gewesen sein: https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... staltungen

Man hätte sich quasi als Gast anmelden können, solange man eine Firma angibt. Es scheint wohl nicht notwendig zu sein, im Waffengewerbe zu sein. Man könnte vermutlich nachgereiht werden bei der Reservierung, falls die Räume voll sind und manche Waffenhändler keinen Platz bekommen würden wegen lauter Gästen.

Weil ich wäre alleine wegen der Erklärung hingegangen, falls das möglich gewesen wäre. Wobei heutzutage hätte man sich eigentlich einen Livestream erwartet. Ich verstehe auch nicht, warum diese Informationen Waffenhändlern vorbehalten werden?

DOUBLEACTION
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1195
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 10:37

Weil hier schon mehrfach betreffend der gemeinsamen Verwahrung gefragt wurde:
Das war nicht Teil des Vortrags sondern eine Zwischenfrage aus dem Pubikum.


Das System ändert sich mit April komplett.

Bisher musste man nur auf Berechtigungen achten die wer hat (WBK zb),
nun muss man ZUSÄTZLICH auf Besitzstand achten (sonst Wartefrist).

und

Bisher musste man nur auf eine nicht Überschreitung der Stückzahlen achten,
jetzt hat aber jede Schusswaffe eine eigene Identität erhalten.

Jeder darf nur mehr die Waffen hantieren welche auf ihn im ZWR gemeldet sind (Ausnahme: 3 Tage verleihen bzw Schiesstättenprivileg).

Da die gemeinsame Verwahrung länger als drei tage dauert haette ja eine - fuer diese Waffe - unberechtigte person ueber die gemeinsame verwahrung zugriff auf die "fremde" waffe, was - nicht unerwartet - laut Roadshow Ausage nicht sein darf.
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.

DOUBLEACTION
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1195
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 10:41

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 10:27 Verstehe ich das richtig, ihr wart auf einer Veranstaltung wo das gesagte "wahrscheinlich" eh nicht so kommen wird aber genaueres wissen wir im April aber es sieht aus wie damals anno XYZ, wo es auch nicht ganz so gekommen ist....?
Nein, wir wissen im April auch nicht mehr.
Auf einige Fragen kann tatsächlich, wie auch schon 2019, sinngemäss die Antwort "wird man am VwgH ausjudizieren müssen".

Ich habe damit genauso wenig Freude.
Ich bin kein Jurist.
Ich kenne aber aus dem Unterrichtsfach "politische Bildung" (früher gabs das ja noch in der Schule) die grundzüge der österreichischen Bundesverfassung und insbesondere das Determinierungsgebot.
Bedeutet dass der Gesetzgeber dem Bürger klar und einfach verständlich sagen muss was richtig und was falsch ist.

Das sehe ich im Waffenrecht schon seit Jahrzehnten nicht erfüllt.
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2201
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 11. Feb 2026, 10:42

Ob das mit der Verwahrung so halten wird?
Wie willst denn das machen ohne das dir irgendwer einen Strick daraus drehen kann?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

Benutzeravatar
eierkopf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 279
Registriert: Do 19. Jun 2014, 12:55

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von eierkopf » Mi 11. Feb 2026, 10:58

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 09:38
Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 09:30
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 09:00
twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50

Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.
Völliger Schwachsinn aber bitte....aber ab wann ist "in Zukunft" ?
Wir haben zum Glück 2 idente Waffenschränke und können das Trennen....
Auf welchen § bezieht man sich hier? Es gibt ja eine VGH Entscheidung, die das bisher ermöglicht hat. Was hat sich da geändert?
Ergänzend,
"diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss"

was heißt das auf deutsch? Was muss ich wie melden?! Wurde da gestern auch näher drauf eingangen?
Ich verstehe die Überlassung innerhalb der eigenen 4 Wände nicht, hier wird keine Waffe meines Achtens nach überlassen.
Wenn meine Frau nicht mit meinen Waffen außer Haus kann/darf ist das verständlich (ja die Diskussionen gibts zu Hauf wegen §28 Formular etc. und Stückzahl, grade mal uninteressant da es nur um die Verwahrung geht).

Das ist für mich keine Überlassung, wie kann ich hier eine Überlassung annehmen oder ableiten wenn keine Waffe des anderen außer Haus kommt?
Ich kenne das Urteil von damals, heißt man setzt sich über einen Umweg (ZWR) gegen ein richterliches Urteil durch oder versucht es zu umgehen?

Wie Eingangs von Twin200 beschrieben, das Ganze artet zu einer Katastrophe aus egal in welchem Bereich.

Benutzeravatar
eierkopf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 279
Registriert: Do 19. Jun 2014, 12:55

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von eierkopf » Mi 11. Feb 2026, 11:17

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 10:37 Weil hier schon mehrfach betreffend der gemeinsamen Verwahrung gefragt wurde:
Das war nicht Teil des Vortrags sondern eine Zwischenfrage aus dem Pubikum.


Das System ändert sich mit April komplett.

Bisher musste man nur auf Berechtigungen achten die wer hat (WBK zb),
nun muss man ZUSÄTZLICH auf Besitzstand achten (sonst Wartefrist).

und

Bisher musste man nur auf eine nicht Überschreitung der Stückzahlen achten,
jetzt hat aber jede Schusswaffe eine eigene Identität erhalten.

Jeder darf nur mehr die Waffen hantieren welche auf ihn im ZWR gemeldet sind (Ausnahme: 3 Tage verleihen bzw Schiesstättenprivileg).

Da die gemeinsame Verwahrung länger als drei tage dauert haette ja eine - fuer diese Waffe - unberechtigte person ueber die gemeinsame verwahrung zugriff auf die "fremde" waffe, was - nicht unerwartet - laut Roadshow Ausage nicht sein darf.
Ich verstehe was du schreibst Gewo, danke für die Ausführung.
Das heißt aber auch ich darf meine Waffen nicht mehr putzen wenn meine Frau zu Hause ist und vica versa?
Zielfernrohr montieren etc. du weißt auf was ich hinaus will. Das ist nicht machbar.
Der Neffe (der auch eine WBK hat) kommt vorbei, will vielleicht auch so ein Ding und "lass micht mal schauen" geht dann auch nicht mehr.
Hier kann man xx Gründe aufzählen....


Der gemeinsame Nenner ist aber, es handelt sich nicht um einen öffentlichen Raum sondern die eigenen 4 Wände.

Antworten