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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

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titan
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Sa 18. Apr 2026, 20:27

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 17:19 "Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3)" rein Interessehalber, lässt sich das nutzen?
Was meinst du mit nutzen?
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 18. Apr 2026, 21:27

titan hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 20:27
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 17:19 "Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3)" rein Interessehalber, lässt sich das nutzen?
Was meinst du mit nutzen?
Das Schießstand Privileg gilt für Kat C B und A(§17), nicht aber für KM.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Sa 18. Apr 2026, 21:44

Nicht ausschließlich. Überlassung als auch Innehabung ohne Dokument. Innehabung einer ganzen §18 Waffe ist nicht vorgesehen. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass durch die Verwendung eines §18 Bauteils (wie zB ein §18Lower mit semi Abzug) eine Waffe/ein Zubehör automatisch die Kategorie wechselt. Wenn aber eine FA §18 Waffe entstehen sollte, dann greift das Schießstätten Privileg nicht mehr.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 18. Apr 2026, 23:32

Es wird ja angeführt das Beispiel der STI 2011 bei der das Griffmodul nicht zu verspeichern ist. Wie schaut es dann bei einem Glock Griffstück komplett ohne Innenleben aus (z.b. Selbstgedruckt ohne eingesetzte Führung und Abzug). Ist es machbar/verpflichtend nun sowas einzutragen oder zählt das auch als Griffmodul?

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titan
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » So 19. Apr 2026, 00:34

Wo ist der Abzug montiert?

Mr. Danger
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Mr. Danger » So 19. Apr 2026, 12:10

Wie schaut es bei einem MP5 Lower aus?
Das Plastikteil hat keine Führungsfunktion für den Verschluss und der Abzug mit Schlageinheit sollte auch frei sein.
Also nichts zu melden, oder?
Also ich werde mir das Chaos jetzt ein paar Monate ansehen und dann die Meldung machen.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von twin2000 » So 19. Apr 2026, 12:26

titan hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 21:44 Nicht ausschließlich. Überlassung als auch Innehabung ohne Dokument. Innehabung einer ganzen §18 Waffe ist nicht vorgesehen. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass durch die Verwendung eines §18 Bauteils (wie zB ein §18Lower mit semi Abzug) eine Waffe/ein Zubehör automatisch die Kategorie wechselt. Wenn aber eine FA §18 Waffe entstehen sollte, dann greift das Schießstätten Privileg nicht mehr.
In welcher Bestimmung unterscheidet das Kriegsmaterialgesetz oder das Waffengesetz in „Besitzen“ und „Verwenden“?

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » So 19. Apr 2026, 14:01

Mr. Danger hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 12:10 Wie schaut es bei einem MP5 Lower aus?
Das Plastikteil hat keine Führungsfunktion für den Verschluss und der Abzug mit Schlageinheit sollte auch frei sein.
Also nichts zu melden, oder?
Also ich werde mir das Chaos jetzt ein paar Monate ansehen und dann die Meldung machen.
Abzugseinheit in einem Stück ausbaubar? Ja >> Grün, nur in Teile zerlegbar >> Rot, Meldung

Mr. Danger
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Mr. Danger » So 19. Apr 2026, 14:22

bino71 hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 14:01
Mr. Danger hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 12:10 Wie schaut es bei einem MP5 Lower aus?
Das Plastikteil hat keine Führungsfunktion für den Verschluss und der Abzug mit Schlageinheit sollte auch frei sein.
Also nichts zu melden, oder?
Also ich werde mir das Chaos jetzt ein paar Monate ansehen und dann die Meldung machen.
Abzugseinheit in einem Stück ausbaubar? Ja >> Grün, nur in Teile zerlegbar >> Rot, Meldung
Abzugseinheit nach entfernen des Feuerwahlhebels als Ganzes entnehmbar.
Die Abzugseinheit bleibt ja frei (FA Schlageinheit vom AUG muss ja auch nicht gemeldet werden, der FA Schaft schon).
Bei der MP5 passen in das Grifftück (was keine spezielle Funktion hat) SA, als auch FA Schlageinheiten.
Wird ein spannendes Thema werden.

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Flying Dog
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Flying Dog » So 19. Apr 2026, 15:22

Ich glaube das Thema wird genauso langweilig und unsinnig bleiben, wie es jetzt schon ist. Die einen werden zu viel melden, die anderen zu wenig. Auskennen tut sich niemand, exekutieren kanns auch niemand in der Masse, die Behörden werden überlastet sein (allein schon mit der Überlassungs-Chose). Es werden entsprechende Durchführungsverordnungen kommen und aufklatschen wirds nur die, die alles in den selben Safe ramschen - so wie eh und je.

Und Ö ist keinen Deut sicherer als zuvor, dafür laufend um Millionen € Steuergeld leichter für unnötige Verwaltung, demnach für nichts und wieder nichts.

edit: Genauso wie damals, als D zu C wurde und nachgemeldet werden musste. Was es da nicht alles geheißen hat das passieren würde, wenn man nicht nachmeldet. Ich traue mich wetten, dass genügend nichts registrieren haben lassen, nicht wenige davon, weil sie darauf oder auf die Waffe selbst vergessen und sich dann 'auch schon wurscht' gedacht haben. Und passiert ist... herzlich wenig. Weils keiner exekutieren kann und es unterm Strich für die Sicherheit von Volk und Staat auch überhaupt keine Rolle spielt.

Die Probleme liegen wo ganz wo anders und zu einem guten Teil beim Staat selbst.
Zuletzt geändert von Flying Dog am So 19. Apr 2026, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.

(Nietzsche)

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » So 19. Apr 2026, 15:35

Mr. Danger hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 14:22
bino71 hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 14:01
Mr. Danger hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 12:10 Wie schaut es bei einem MP5 Lower aus?
Das Plastikteil hat keine Führungsfunktion für den Verschluss und der Abzug mit Schlageinheit sollte auch frei sein.
Also nichts zu melden, oder?
Also ich werde mir das Chaos jetzt ein paar Monate ansehen und dann die Meldung machen.
Abzugseinheit in einem Stück ausbaubar? Ja >> Grün, nur in Teile zerlegbar >> Rot, Meldung
Abzugseinheit nach entfernen des Feuerwahlhebels als Ganzes entnehmbar.
Die Abzugseinheit bleibt ja frei (FA Schlageinheit vom AUG muss ja auch nicht gemeldet werden, der FA Schaft schon).
Bei der MP5 passen in das Grifftück (was keine spezielle Funktion hat) SA, als auch FA Schlageinheiten.
Wird ein spannendes Thema werden.
Die AUG ist aber im Dokument immer Rot. Übersehe ich was?

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Glock1768 » So 19. Apr 2026, 16:13

Flying Dog hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 15:22 Ich glaube das Thema wird genauso langweilig und unsinnig bleiben, wie es jetzt schon ist. Die einen werden zu viel melden, die anderen zu wenig. Auskennen tut sich niemand, exekutieren kanns auch niemand in der Masse, die Behörden werden überlastet sein (allein schon mit der Überlassungs-Chose). Es werden entsprechende Durchführungsverordnungen kommen und aufklatschen wirds nur die, die alles in den selben Safe ramschen - so wie eh und je.

Und Ö ist keinen Deut sicherer als zuvor, dafür laufend um Millionen € Steuergeld leichter für unnötige Verwaltung, demnach für nichts und wieder nichts.

edit: Genauso wie damals, als D zu C wurde und nachgemeldet werden musste. Was es da nicht alles geheißen hat das passieren würde, wenn man nicht nachmeldet. Ich traue mich wetten, dass genügend nichts registrieren haben lassen, nicht wenige davon, weil sie darauf oder auf die Waffe selbst vergessen und sich dann 'auch schon wurscht' gedacht haben. Und passiert ist... herzlich wenig. Weils keiner exekutieren kann und es unterm Strich für die Sicherheit von Volk und Staat auch überhaupt keine Rolle spielt.

Die Probleme liegen wo ganz wo anders und zu einem guten Teil beim Staat selbst.
Wenn dieser Hausverstand nur bei unseren Politikern auch mal vorhanden wäre …

Dieses neue Gesetz ist eine absolute Frechheit, bietet keinerlei Vorteile … aber Chaos und Bürokratieaufwand explodieren … und wofür???

Mr. Danger
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Mr. Danger » So 19. Apr 2026, 16:15

bino71 hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 15:35
Mr. Danger hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 14:22
bino71 hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 14:01
Mr. Danger hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 12:10 Wie schaut es bei einem MP5 Lower aus?
Das Plastikteil hat keine Führungsfunktion für den Verschluss und der Abzug mit Schlageinheit sollte auch frei sein.
Also nichts zu melden, oder?
Also ich werde mir das Chaos jetzt ein paar Monate ansehen und dann die Meldung machen.
Abzugseinheit in einem Stück ausbaubar? Ja >> Grün, nur in Teile zerlegbar >> Rot, Meldung
Abzugseinheit nach entfernen des Feuerwahlhebels als Ganzes entnehmbar.
Die Abzugseinheit bleibt ja frei (FA Schlageinheit vom AUG muss ja auch nicht gemeldet werden, der FA Schaft schon).
Bei der MP5 passen in das Grifftück (was keine spezielle Funktion hat) SA, als auch FA Schlageinheiten.
Wird ein spannendes Thema werden.
Die AUG ist aber im Dokument immer Rot. Übersehe ich was?
Seite 14 oben (aus https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf) Schaftkappe und Schlageinheit sind nicht Bestandteil des AUG Schafts und somit weiterhin frei, egal ob SA oder FA.

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titan
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Mo 20. Apr 2026, 07:07

twin2000 hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 12:26
titan hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 21:44 Nicht ausschließlich. Überlassung als auch Innehabung ohne Dokument. Innehabung einer ganzen §18 Waffe ist nicht vorgesehen. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass durch die Verwendung eines §18 Bauteils (wie zB ein §18Lower mit semi Abzug) eine Waffe/ein Zubehör automatisch die Kategorie wechselt. Wenn aber eine FA §18 Waffe entstehen sollte, dann greift das Schießstätten Privileg nicht mehr.
In welcher Bestimmung unterscheidet das Kriegsmaterialgesetz oder das Waffengesetz in „Besitzen“ und „Verwenden“?
Ich weiß ja auch nicht, aber in welcher Bestimmung wäre die Verwendung eines FA Switch an einer B Waffe am Stand legal?

Philipp1
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Philipp1 » Mo 20. Apr 2026, 09:11

Joewood hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 11:46
Red6 hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 08:57 So plane ich es eh, aber ich werde nicht gleich am 28ten die Meldung der Teile machen.
Sehe ich das richtig, dass man jetzt dann bis 28.4.2027 (oder 27.4.2027) Zeit hat Griffstücke oder sonstige wesentliche Bestandteile, die noch nicht im ZWR eingetragen sind, zu melden, so man denn welche daheim hat... korrekt?
Das würde mich auch interessieren. Ich habe von so einer FFW Auftrenn-Aktion ;) noch ein Griffstück hier. Erst kürzlich war die Exekutive für die Verwahrungskontrolle hier und hat auch das entsprechende WS anhand ihrer Liste geprüft.

Schreib' ich da jetzt ein Email an die BH mit einem Photo vom Griffstück, einem Safe-Bild wo's drinnen liegt, und bitte um Aufnahme ins ZWR?

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